Mit dem 1.1.2020 ist die neue Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) in Kraft getreten. Diese Verordnung besagt, dass alle „elektronischen Systeme, die Kassenfunktion haben“, über eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE) verfügen müssen, die alle erzeugten Daten zuverlässig sichert. Außerdem wurde mit der KassenSichV die Pflicht zur Ausgabe von Belegen eingeführt (Bonpflicht). Kassensysteme und TSE müssen beim zuständigen Finanzamt angemeldet und bei Außerbetriebnahme auch abgemeldet werden.
Um der KassenSichV gerecht zu werden, bieten wir für unsere EWV-Kassensysteme die Integration der TSE der Herstellers Swissbit an. Diese TSE wird über einen separaten oder vorhandenen PC ins Netzwerk eingebunden, sodass alle Kassen- und Verwaltungsarbeitsplätze auf die TSE zugreifen können. Sie haben Fragen zur Umsetzung der KassenSichV? Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne!